Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle Angebote sind freibleibend.
Frühere Preislisten verlieren Ihre Gültigkeit.
Unsere Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Bei erheblichen Preiserhöhungen unserer Rohprodukte behalten wir uns eine Änderung
der ausgedruckten Preise vor.
Im Normalfall wird die Ware bei uns abgeholt und das Leergut sauber zurück gebracht.
Nach Absprache ist auch eine Belieferung möglich. Fragen Sie nach den Zusatzkosten.
Die Anlieferung des Leihgeschirrs (Chafing-dish) erfolgt grundsätzlich in ebenerdige Räumlichkeiten.
Leihgeschirr muss gereinigt und poliert zurückgegeben werden.
Die gereinigte Rückgabe gilt als vereinbart – es sei denn wir vermerken anderes auf dem Angebot.
Für ungereinigte Rückgabe berechnen wir 10 % des Auftragswertes.
Beschädigungen oder Verlust unserer gelieferten Geschirre oder anderer
Materialien sind vom Auftraggeber zum Neuwert zu ersetzen.
Leihgeschirr muss innerhalb von 3 Tagen zurück gegeben werden.
Unsere Preise enthalten 7 % MwSt.
Bei zusätzlichen Dienstleistungen wird auf die gesamte Lieferung von Gesetzes
wegen der volle Mehrwertsteuersatz berechnet.
Sollten Waren saisonbedingt nicht erhältlich sein, behalten wir uns Ersatz
durch gleichwertige Produkte vor.
Personenzahländerungen bitte bis sieben Tage vor Lieferung schriftlich
bestätigen.
Bei Lieferausfall wegen höherer Gewalt besteht kein Rechtsanspruch.
Für Verzögerungen beim Auf- und Abbau durch unvorhersehbare Witterungseinflüsse (Sturm, Hagel, Schnee, Regen, Unwetter und Frost usw.)
haftet der Kirchem Partyservice GbR nicht.
Abweichungen von der vereinbarten Lieferzeit sind möglich und berechtigen
nicht zur Preisminderung.
Mit Übernahme der Ware geht die Haftung für Verlust, Beschädigung, Verminderung
und Verschlechterung, einschließlich der Haftung gegenüber Dritten, auf den Kunden über.
Reklamationen oder Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt
der Ware erfolgt bzw. bei Abholung.
Zahlungsbedingungen: Der Rechnungsbetrag wird bei Übergabe der Lieferung fällig
Der Preis ist in voller Höhe zu entrichten und in bar zu bezahlen.
Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Bei Vollkaufleuten tritt Verzug ohne Mahnung ein.
Im Verzugsfall sind wir berechtigt, neben dem Verzugsschaden
bankübliche Zinsen und Gebühren zu erheben.
Gerichtsstand: Weilburg